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Die Macht der Elemente

Problem Klimawandel

Vorsorge wird immer wichtiger Ob Gewitter mit heftigen Niederschlägen und Sturmböen, Orkane, Glatteisregen oder Hagelschlag – Extremunwetter richten jährlich sehr hohe Schäden an, ihre Anzahl und Intensität nehmen zu. Neueste Klimastudien belegen, dass die Gefahren durch Unwetter und Naturkatastrophen steigen. Klimaforscher rechnen bis zum Jahr 2100 mit einer Verdopplung der Überschwemmungsschäden in Deutschland.

Allgemeine FAQs und Tipps für den Schadenfall

Parken Sie Ihr Auto bei einem drohenden Hochwasser außerhalb der Gefahrenzone! Entfernen Sie Ihr Auto aus der Tiefgarage, wenn damit keine Gefahr für Leib und Leben besteht. Bei Sturm oder Hagel empfiehlt sich – wenn möglich – der Schutz von Garage oder Carport für Ihr Fahrzeug. Fahren Sie vorhandene Markisen ein! Schließen Sie bei einem Sturm rechtzeitig Fenster und Türen und sichern Sie lose Gegenstände auf Balkon oder Terrasse! Der einfachste Schutz für elektrische Geräte bei einem Gewitter ist das Ziehen des Netzsteckers sowie des Telefon- und Antennenanschlusses. Dies ist nicht immer praktikabel. Daher ist der Einsatz von Überspannungsschutzgeräten sinnvoll. Besonders empfindliche Geräte sind beispielsweise Fernseher, DVD-Player und Hi-Fi-Anlagen sowie Computer. Aber auch die Regelungen von Heizungsanlagen und elektronisch gesteuerte Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen und Wäschetrockner gehören dazu. Sichern Sie Wertgegenstände und Dokumente aus Räumen, die überflutet werden können. Schalten Sie elektrische Geräte in diesen bedrohten Räumen aus! Achten Sie auf giftige Stoffe, die das Wasser verunreinigen können. Lagern Sie diese an einem sicheren Ort! Sind Schäden entstanden, gilt es, schnell zu handeln. Machen Sie Fotos von den Schäden und markieren Sie bei einem Wasserschaden den erreichten Wasserstand. Halten Sie den Schaden durch Abpumpen des Wassers, Reinigung von Schlamm sowie Trocknung des Gebäudes und durchnässter Einrichtung so gering wie möglich. Achten Sie bei Reinigungsarbeiten auf Ihren persönlichen Schutz! Tragen Sie Schutzanzug, Atemmaske und Gummihandschuhe. Der direkte Hautkontakt mit Schmutz- und Regenwasser, das eventuell mit Fäkalien und gefährlichen Keimen belastet ist, ist unbedingt zu vermieden. Räumen Sie beschädigte Sachen aus und lagern Sie diese in trockenen Räumen. Entsorgen Sie zerstörte oder beschädigte Gegenstände erst nach Rücksprache mit Ihrem Versicherer. Sind Schadstoffe ausgelaufen (z. B. Farben, Öl, Reiniger) verständigen Sie die Feuerwehr. Vermeiden Sie Rauchen und offenes Feuer. Lüften Sie durchnässte Räume. Falls die Hausstromversorgung, Elektrogroßgeräte (Waschmaschine, Trockner, Kühltruhe etc.) oder die Heizungsanlage beschädigt wurden, ziehen Sie einen Fachmann hinzu. Inbetriebnahme bitte erst nach Prüfung durch einen Fachmann. Der Fachmann untersucht Schäden und prüft in Abstimmung mit Ihrem Versicherer, ob und zu welchen Kosten eine Reparatur möglich ist. Melden Sie Schäden umgehend Ihrer Versicherung. Listen Sie beschädigtes Inventar und Gebäudebestandteile sorgfältig auf. Vor Ort erfolgt dann eine Entscheidung über das weitere Vorgehen.

Rückstau

Wenn das Wasser nicht nur von oben kommt Foto: Fa. JUNG PUMPEN GmbH
Die Größe der Kanalleitungen für die Entwässerungsfunktion ist am Normalbetrieb ausgerichtet. Die Wassermassen wolkenbruchartiger Niederschläge können von den Leitungen daher nicht aufgenommen werden und es kommt zum Rückstau. Dabei werden große Wassermengen bis zu der Ebene zurückgedrückt, an der sie wieder austreten können. Die Straßenoberkante an der Anschlussstelle des Grundstücksanschlusskanals gilt in der Regel als Rückstauebene. In Überschwemmungsgebieten ist mit einem Anstieg des Wasserspiegels auch über die Rückstauebene zu rechnen. Als Grundstückseigentümer sind Sie deshalb verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Rückstauschäden zu treffen. Private Abwasseranlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben (DIN 1986 T 30). Dazu gehört auch die regelmäßige Inspektion der Abwasseranlagen. Dringt das Abwasser zurück in Keller und Souterrainwohnungen, ist mit folgenden Konsequenzen zu rechnen: Zerstörter Hausrat Angegriffene Bausubstanz mit möglicher Wertminderung der Immobilie Trocknungs- und Renovierungsarbeiten Gesundheitsrisiken für die Bewohner Der Regelfall für eine Sicherung gegen Rückstau ist die Abwasserhebeanlage. Nur mit dieser Lösung ist eine Nutzung der Entwässerungsanlage auch im Rückstaufall gesichert, da die Entsorgung des Abwassers jeweils über die sog. Rückstauschleife erfolgt (DIN EN 12056). Rückstausicherungen verhindern das Eindringen von Abwasser. Um die Folgen eines Rückstaus zu verhindern, müssen alle Räume unter der Rückstauebene, in denen sich Sanitärobjekte wie Waschbecken, WC-Anlagen, Duschen, Waschmaschinen etc. befinden, vor Wasseraustritt geschützt werden. Auch Kellerlichtschächte und Bodenabläufe sind gegen eindringendes Wasser zu sichern. Der Regelfall für eine Sicherung gegen Rückstau ist die Abwasserhebeanlage. Nur für Räume mit einer untergeordneten Nutzung sind Rückstauklappen zulässig (DIN 12056, Teil 4:2000). Ein nicht fachgerechter Einbau einer Rückstausicherung kann zu fatalen Folgen führen. Lassen Sie deshalb den Einbau nur durch Fachpersonal nach den Vorgaben des Herstellers vornehmen. Die Wartung von Rückstauverschlüssen erfolgt gemäß den Angaben der Hersteller. Für die Wartung fordert die DIN 12056 einen Fachkundigen. Das ist in der Regel nicht der Eigentümer. Rückstauverschlüsse sind regelmäßig auf ihre Funktion zu prüfen. Nur eine einwandfrei funktionierende Rückstautechnik kann wirksam vor eindringendem Wasser schützen. Bei Hebeanlagen ist der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einer Fachfirma empfehlenswert. Hier finden Sie unsere Broschüre zum Herunterladen.

Hochwasser und Überschwemmung

Häufig unterschätzte Gefahren Hochwasser sind Naturereignisse, die durch lang anhaltende starke Niederschläge oder nach der Schneeschmelze entstehen. Sie können nicht nur in überschwemmungsgefährdeten Gebieten zu verheerenden Schäden führen. Auch Orte abseits von Gewässern sind von plötzlich einsetzendem Starkregen, der die Kanalisation und die Keller flutet, betroffen. Welche enormen Schäden die Wassermassen anrichten können, haben die Überschwemmungen der letzten Jahre gezeigt. Der Hochwasserschutz unterliegt der Verantwortung staatlicher und kommunaler Stellen, die private Schadenvorsorge liegt in Ihrer Hand. So kann sich eine angepasste Nutzung der Kellerräume in gefährdeten Gebieten für Sie schadenmindernd auswirken.
Ein Neubau in überschwemmungsgefährdeten Gebieten birgt große Risiken. Er kann zu schweren Sachschäden führen und sollte daher vermieden werden. Beabsichtigen Sie, ein Haus oder Baugrundstück zu kaufen? Informieren Sie sich vorab bei der Kommune bzw. der zuständigen Wasserbehörde über kritische Hochwassermarken und zu erwartende Grundwasserstände. Ob das Grundstück gefährdet ist, kann Ihr Wohngebäudeversicherer anhand des Zonierungssystems für Rückstau, Überschwemmung und Starkregen (ZÜRS) ermitteln. Hochwassergefahrenkarten finden Sie unter: www.flussgebiete.nrw.de. Bei erkennbaren Gefahren ist eine genaue Analyse des Grundstücks und der zu schützenden Einrichtungen zu empfehlen. Ein angepasstes Bauen und Nutzen wird nur empfohlen, wenn es vor einem Hochwasser mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von über 100 Jahren (HQ100) zu schützen ist. Nicht nur ein naher Fluss, sondern auch die Lage Ihrer Immobilie, beispielsweise in einer Senke, ist entscheidend. Ist Ihr zukünftiges Gebäude überschwemmungsgefährdet, sollten Sie die komplette Haustechnik oberhalb des Hochwassergefahrenbereichs planen und möglichst auf hochwertig ausgebaute Wohn- und Nutzräume im Keller-/Souterrainbereich verzichten. Schützen Sie Kelleröffnungen durch Ummauerung der Lichtschächte oder mobile Dichtungssysteme. Achten Sie darauf, dass im Keller nur druckwasserdichte Lichtschächte verwendet werden und ein fachgerechter Einbau erfolgt. Rohrdurchgänge von Versorgungsleitungen und Hausanschlüssen sind durch einen Fachmann fachgerecht abzudichten. Ein regelmäßiger Gebäudeunterhalt mit Spülen der Kanalisations- und Sickerleitungen sowie Reinigen der Schlammsammler, Bodenabläufe und Abflussrinnen hat sich bewährt. In den unteren Ebenen sollten Sie keine wassergefährdeten Stoffe, wie Lacke, Lösungsmittel, Benzin oder Heizöl, lagern. Bewahren Sie wichtige Dokumente (z. B. Geburtsurkunden, Versicherungsunterlagen, Kaufverträge) an einem sicheren Ort auf. Für den Fall einer Überschwemmung sind mobile Schutzmaßnahmen (z. B. Pumpen, Sandsäcke und Dammbalken) vorzuhalten und deren Einsatz ist zu üben. Bewährt hat sich ein Notfallplan mit einer Liste der wichtigsten Telefon-nummern von Rettungsdiensten und Angehörigen. Zur Grundausstattung im Katastrophenfall gehören batteriebetriebene Geräte wie Radio, Taschenlampen und Mobiltelefone sowie Medikamente, Wasser und Lebensmittel. Dazu gehört auch eine Ausrüstung im Wasser, wie Gummistiefel, Wathose, Tauchpumpe mit Schlauch, Abdeckfolie usw. Informieren und evakuieren Sie gefährdete Personen! Schalten Sie elektrische Anlagen und Geräte in bedrohten Räumen ab! Notfallsituationen lassen sich in Nachbarschaftshilfe besser bewältigen! Sichern Sie Wertgegenstände und wichtige Dokumente! Fahren Sie Ihr Auto aus der Gefahrenzone! Heizöltanks können bei einer Überschwemmung gravierende Sach- und Umweltschäden verursachen. Die Lagerung wassergefährdender Stoffe unterliegt deshalb in Überschwemmungsgebieten besonderen gesetzlichen Anforderungen. Dringt Wasser in ein Gebäude ein und sind die Heizöllagerbehälter nicht entsprechend gesichert, können sie aufschwimmen und umkippen und Rohrleitungen können abreißen. Schlimmstenfalls werden die Behälter durch den Wasserdruck undicht oder gar zerstört. Grundsätzlich ist auf eine Heizöllagerung in Überschwemmungsgebieten so weit wie möglich zu verzichten, da eine Sicherung des Heizöltanks für einen Hochwasserfall sehr aufwendig und teuer ist. Empfohlene Sicherungsmaßnahmen Ist eine Umstellung auf andere Energieträger nicht möglich, ist der Tank mit allen Anschlüssen und Öffnungen so zu sichern, dass von außen kein Wasser eindringen kann. Spezielle Verankerungen am Boden sowie an Decken und Wänden verhindern ein Aufschwimmen des Tanks im Überschwemmungsfall. Mit baulichen Maßnahmen ist dafür zu sorgen, dass kein Wasser in den Aufstellraum gelangen kann. Dazu sind sämtliche Lichtschächte zu schützen und die Durchdringungen der Leitungen abzudichten. Alle offenen Anschlüsse müssen oberhalb des maximal möglichen Wasserstandes enden und sind gegen Beschädigung durch Treibgut zu sichern.

Informationen zu Maßnahmen vor und nach einem Hochwasser finden Sie hier:

Auf der Internetseite des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft: „Land unter … Schäden durch Überschwemmung – richtig vorbeugen und versichern“ In der Broschüre des Umweltbundesamtes „Hochwasser verstehen, erkennen, handeln!“ Auf der Internetseite zum Hochwasserpass http://hochwasser-pass.com/ Informieren Sie sich in unserer Broschüre über Naturgefahren: Hier herunterladen

Stürme sind eine Gefahr für Ihr Hab und Gut

Stürme sind unabwendbare Naturereignisse, die enorme Schäden verursachen. Wetterexperten gehen davon aus, dass die Häufigkeit und die Intensität von Sturmereignissen in den nächsten Jahrzehnten weiter zunehmen werden. Immer häufiger treten jedoch auch Orkane mit Windgeschwindigkeiten von mehr als 118 km/h auf. Abgedeckte Dächer, umgestürzte Bäume, beschädigte Autos oder umgerissene Baugerüste sind die Folgen. Nicht selten kommen Personen durch herabstürzende Dachziegel oder Äste zu Schaden.
Höhere Gebäude Gebäude in exponierten Lagen, z. B. Höhenlagen ab 600 m über dem Meeresspiegel Gebäude, die quer zur Hauptwindrichtung stehen Großflächige Dächer und Dächer mit einer stärkeren Dachneigung Nicht ausgebaute Dächer (Dächer ohne Unterverschalung), die häufig in der Landwirtschaft vorkommen Rand- und Eckbereiche, besonders bei Flachdächern An- und Aufbauten auf Dächern (z. B. Kamine, Dachgauben, Solarmodule), da hier verstärkt Verwirbelungen auftreten. Die Landesbauordnungen verpflichten Hausbesitzer, Gebäude instand zu halten. Das regelmäßige Prüfen des Bauzustandes und die Beseitigung von Mängeln bedeuten auch Schutz gegen mögliche Haftungsansprüche. Die Instandhaltungspflicht ist ebenfalls in den Versicherungsbedingungen dargelegt. Lassen Sie in regelmäßigen Abständen einen Dach-Check von „Meisterhand“ durchführen. Versteckte Schäden durch Frost und Sturm, die Sie als Laie nicht ohne Weiteres erkennen können, werden von einem Fachbetrieb rechtzeitig erkannt und repariert. Bäume auf Ihrem Grundstück sollten in angemessenen zeitlichen Abständen einer Sichtprüfung unterzogen werden. Nur gesunde Bäume können einem Sturm standhalten. Schließen Sie Fenster, Türen, Dachfenster, Luken, Lichtkuppeln und Fensterläden. Fahren Sie die Markisen ein. Sichern Sie auch Ihre Gartenmöbel. Türen, Fenster und Dachluken sollten Sie generell bei Verlassen des Hauses schließen. Reinigen Sie verstopfte Abläufe (z. B. Regenrinnen und Bodenabläufe im Lichtschacht am Kellerfenster), damit die bei einem Sturm auftretenden Regenmassen ungehindert ablaufen können. Bringen Sie Ihr Auto in Sicherheit. Nutzen Sie das Unwetterwarnsystem "WIND" (Weather Information on Demand) und die MehrWetter-App. Zeigen Sie Ihrem Versicherer festgestellte Schäden unverzüglich an! Erstellen Sie Fotos zur Beweissicherung und teilen Sie die voraussichtliche Schadenhöhe mit. Eine Besichtigung und Reparaturfreigabe erfolgen in Absprache. Helfen Sie, den Schaden so gering wie möglich zu halten: Bringen Sie Notabdeckungen zum Schutz gegen eindringende Feuchtigkeit an und befestigen oder entfernen Sie lose Teile so weit wie möglich. Lassen Sie Ihr Dach von einer Fachfirma reparieren.
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