Direktversicherung durch Entgeltumwandlung.
Die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis ist also gleich mit der Gehaltszahlung wirksam. Aus der FirmenRente erhalten Sie später ein Leben lang eine Rente oder eine Kapitalzahlung – ganz nach Ihren Wünschen.
Unsere Direktversicherungen FirmenRente Garant / FirmenRente FlexGarant
Die Vorteile unserer Direktversicherungen FirmenRente Garant / FirmenRente FlexGarant
Sicherheits- oder chancenorientiert: Wir haben die passende Lösung für Sie.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung
FAQ - Häufige Fragen zur FirmenRente
Wichtig zu wissen: Bei Rentenbeginn werden Steuern und Sozialabgaben für die monatliche Rente fällig. Da in der Regel die Einnahmen im Rentenalter geringer sind, fällt auch die steuerliche Belastung niedriger als im aktiven Berufsleben aus.
Auch für den Arbeitgeber lohnt sich die betriebliche Altersversorgung: Sie können die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) als Betriebsausgaben absetzen und Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Hinzu kommt in der Regel noch ein Arbeitgeberzuschuss von 15 % des Umwandlungsbetrages, sofern tarifvertraglich nichts Abweichendes geregelt ist. Seit dem 01.01.2019 ist der Arbeitgeberzuschuss bei neu vereinbarten Entgeltumwandlungen gesetzlich vorgeschrieben; ab 2022 gilt er auch für vor 2019 getroffene Entgeltumwandlungsvereinbarungen.
In der Phase der Auszahlung ist Ihre Rente oder die stattdessen wählbare Kapitalabfindung steuerpflichtig und sozialabgabenpflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Leistungen werden dann mit Ihrem individuellen Steuersatz besteuert. Allerdings: Der Steuersatz fällt im Rentenalter oftmals niedriger aus als während des aktiven Berufslebens. Und bei der Krankenkasse gilt ein Freibetrag für Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung: Von der monatlichen Rente bleiben in 2021 164,50 EUR (bei Kapitalabfindungen 19.740 EUR) beitragsfrei.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) fließen über Ihren Arbeitgeber eins zu eins in Ihren VL-Vertrag. Da Sie die vermögenswirksamen Leistungen aus Ihrem Nettogehalt zahlen, fallen auf den Anlagebetrag Steuern und Sozialabgaben an.
Verwenden Sie die Vermögenswirksamen Leistungen für eine Entgeltumwandlung. Dabei zahlen Sie die Beiträge aus dem Bruttolohn, also unversteuert, in eine betriebliche Altersversorgung ein. Durch die ersparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge können Sie über die vermögenswirksamen Leistungen hinaus einen höheren Betrag zum Aufbau Ihrer Altersversorgung einsetzen.
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf Entgeltumwandlung. Vielfach finden Sie Informationen zum Einsatz der vermögenswirksamen Leistungen für eine betriebliche Altersversorgung in Tarifverträgen.
Ihr Arbeitgeber schließt eine Direktversicherung bei uns ab - die FirmenRente. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber direkt aus Ihrem Bruttoeinkommen. Deshalb sind sie steuer- und sozialversicherungsfrei. Das bedeutet für Sie, dass Ihr Nettoaufwand niedriger ist und Sie einen höheren Beitrag in die FirmenRente investieren können.
Es können jährlich bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in die allgemeine Rentenversicherung steuerfrei eingezahlt werden. 2025 sind das monatlich bis zu 644 EUR bzw. jährlich 7.728 EUR. Darüber hinaus sind weitere Einzahlungen von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) sozialversicherungsfrei. Im Jahr 2025 sind das monatlich bis zu 322 EUR bzw. jährlich bis zu 3.864 EUR.
Erst die Leistungen aus der FirmenRente sind steuer- und in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig. Die Rente wird mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Dieser ist im Rentenalter in der Regel deutlich geringer als in der Erwerbszeit.
Um den aktuellen Kursstand zu erfahren, klicken Sie einfach auf den gewünschten Fondsnamen, dann werden Sie auf die entsprechende Seite mit den Kursständen verlinkt.
Alle Details zur unserer betrieblichen Altersvorsorge können Sie hier nachlesen:
Information zur vwL