Was bedeuten die Schadenfreiheitsklassen?
Schadenfreies Fahren wird von uns belohnt. Je mehr schadenfreie Jahre Sie fahren, desto günstiger wird Ihr Versicherungsbeitrag.
Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
Die Haftpflichtversicherung zahlt alle Schäden, die anderen Fahrzeugen und Personen zugefügt werden, zusätzlich auch Vermögensschäden. Außerdem klären wir für Sie die Schuldfrage und wehren unberechtigte Forderungen ab.
Die Teilkaskoversicherung hingegen bezahlt die Schäden am eigenen Fahrzeug wie:
Diebstahl
Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Glasbruch
Tierbiss
Schäden durch Kurzschlüsse
Und manches mehr. Details finden Sie in unserer Leistungsübersicht.
Die Vollkaskoversicherung umfasst zusätzlich noch alle Schäden am eigenen Kfz, die durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus verursacht wurden. Die Vollkasko ist der beste Schutz für wertvolle und neue Fahrzeuge sowie junge Gebrauchte.
Wann ändert sich meine Schadenfreiheitsklasse?
Wir stufen jeden Vertrag zur Hauptfälligkeit (1. Januar bzw. Saisonbeginn) eines jeden Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen bestanden, wird der Vertrag in die nächstbessere SF-Klasse gestuft. Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Rückstufungstabelle zurückgestuft.
Gibt es einen Preisvorteil für Kundenkinder?
Ja, Kundenkinder bekommen eine Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 3 (SF-Klasse) für ihre erste eigene Autoversicherung.
Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
Pkw ist auf ein Elternteil mit mindestens SF-Klasse 3 bei uns versichert
keine abweichende Halterschaft (außer Ehe- / Lebenspartner in häusl. Gemeinschaft)
private Nutzung beider Pkw
keine anrechenbare Vorversicherung
Kundenkind ist nicht älter als 25 Jahre
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Für die leichtere Abwicklung von Schäden sollten Sie eine Internationale Versicherungskarte mit sich führen.
Wer darf mit meinem Fahrzeug fahren im Rahmen eines Versicherungsvertrags?
Sie können bei Abschluss Ihres Versicherungsvertrags mehrere Fahrer angeben. Wichtig ist die Angabe des jeweils jüngsten und ältesten Fahrers des versicherten Fahrzeugs. Die Angabe des korrekten Fahrerkreises ist wichtig, da dieser wesentlich für das Risiko ist.
Wie berücksichtigen wir Ihre Schadenverlaufsbescheinigung in der Kfz-Haftpflichtversicherung?
Der Beitrag in der Kfz-Versicherung hängt bei vielen Fahrzeugarten auch von der Anzahl der nachgewiesenen schadenfreien Versicherungsjahre des Versicherungsnehmers ab. Wir berücksichtigen im EWR-Ausland ausgestellte Bescheinigungen über den Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflichtversicherung genauso wie eine im Inland ausgestellte Bescheinigung entsprechend unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Voraussetzung ist, dass die Schadenverlaufsbescheinigung dem von der EU-Kommission vorgesehenen Muster entspricht.