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Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht

Alles unter Dach und Fach

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Deshalb ist eine Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht wichtig

Ob Wohnung, Haus oder Grundstück: Ihre Risiken beschränken sich nicht nur auf Sie als handelnde Person. Wenn Gefahren von Ihrem Eigentum ausgehen, sind Sie für die Schäden ebenfalls verantwortlich. Das gilt auch für das Miteigentum an Gemeinschaftsanlagen wie Zugänge/Zufahrten zu öffentlichen Straßen, Garagenhöfen und Stellplätzen für Mülltonnen.  Die wichtigsten Infos zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht:
Schutz vor Personenschäden Wenn ein Passant auf vereistem Gehweg stürzt, übernimmt die Versicherung berechtigte, anfallende Schadensersatzansprüche. Unbebaute Grundstücke absichern Falls sich jemand auf Ihrem unbebauten Grundstück verletzt, bietet Ihnen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Schutz. Mängel an vermieteten Immobilien Bei Schäden in Folge von unzureichender Wartung oder Instandhaltung durch Ihre Mieter sind Sie finanziell abgesichert. Schutz vor Vermögensschäden Wenn Dritten durch Ihre Immobilie ein finanzieller Schaden entsteht – beispielsweise ein Verdienstausfall durch Personenschäden – springt die Versicherung ein. Absicherung bei Sachschäden Umstürzende Bäume oder herabfallende Dachziegel können teure Schäden verursachen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie vor den Kosten.

Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht

Eigentum verpflichtet. Als Besitzer eines Gebäudes oder Grundstückes tragen Sie eine Reihe von Haftpflichtrisiken, die schnell ins Geld gehen können. Mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind Sie vor Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit Ihren Gebäuden und Grundstücken geschützt. Bietet optimale Sicherheit bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Prüft, ob Sie zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, sind. Zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen. Wehrt unberechtigte Ersatzansprüche ab. Jetzt beraten lassen

Mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Haftungsrisiken minimieren

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung – Das Wichtigste im Überblick:

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kommt für Schäden auf, die vom Besitz ausgehen. Das kann eine vereiste Einfahrt sein, auf der der Briefträger ausrutscht oder eine lose Stufe, über die Mieter stürzen. Wenn ein Hausverwalter eingesetzt ist, sind auch dessen Tätigkeiten versichert.   Verschärft wird Ihre Haftung noch dadurch, dass Sie im Falle eines Schadens nachweisen müssen, dass Sie die erforderlichen Sorgfaltspflichten zur Vorbeugung eines Schadens eingehalten haben und ein möglicher Schaden nicht ersichtlich war. Deshalb benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Als Eigentümer eines Hauses oder Grundstücks tragen Sie die Verantwortung, z. B. für  herabfallende Dachziegel, lose Pflastersteine im Winter schlecht geräumte Fußwege.

Die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht lohnt sich unbedingt für

Haus- und Grundbesitzer Vermieter von Ein- und Mehrfamilienhäusern Eigentümer und Besitzer unbebauter Grundstücke Gemeinschaften von Wohnungs-/Teileigentümern Personen, die durch einen Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstiger Betreuung der Grundstücke beauftragt sind Zwangs- oder Insolvenzverwalter Nießbraucher mit Nießbrauch am versicherten Grundstück (z. B. Bewohner mit lebenslangem Wohnrecht) Frühere Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand

Leistungen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Ein Auszug, was alles in der unserer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung enthalten ist: Erneuerbare Energien Missbrauch personenbezogener Daten Nutzung selbst fahrender Arbeitsmaschinen Lagerung und Verwendung von gewässerschädlichen Stoffen Schäden durch häusliche Abwässer Allmählichkeitsschäden Bauherren-Haftpflicht bis 50.000 Euro Vorsorgeversicherung Ansprüche aus Benachteiligungen (AGG)

Dann reicht die private Haftpflicht – dann brauchen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Wenn Sie Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus selbst bewohnen, beinhaltet unsere Privat-Haftpflichtversicherung bereits den Schutz für Haus- und Grundbesitz. Als Eigenheimbesitzer sind Sie über die private Haftpflichtversicherung geschützt – sie greift aber nicht, sobald Sie als Vermieter oder Verpächter auftreten. Wer Immobilien und Grundstücke vermietet oder verpachtet muss deshalb eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Gleiches gilt für Eigentümergemeinschaften oder Eigentümer und Besitzer unbebauter Grundstücke. 

Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht – Schadenbeispiele

Sturz auf vereistem Gehweg

Ein Passant rutscht auf dem ungestreuten Gehweg vor Ihrem vermieteten Haus aus. Er bricht sich den Arm. Sie haften für die Behandlungskosten.

Dachziegel fällt herab

Ein Ziegel löst sich bei Sturm von Ihrem Hausdach. Knallt auf das parkende Auto eines Mieters. Den Schaden am Autodach trägt die Versicherung.

Postbote stürzt schwer

Durch einen losen Pflasterstein gerät der Postbote ins Stolpern. Er fällt, verletzt sich schwer. Durch die Verletzung kann er wochenlang nicht arbeiten. Wir übernehmen die entstehenden Vermögensschäden.

Sichern Sie Ihr Eigentum ab

Ob Sturz auf vereistem Gehweg oder andere Haftungsfälle – sichern Sie sich rechtzeitig ab. Schützen Sie sich vor teuren Haftungsansprüchen mit unserer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Jetzt beraten lassen

Downloads zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Produktinformationsblatt (PDF, 148 KB)

FAQ zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung? Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist wichtig für:  Eigentümer von Mehrfamilienhäusern Eigentümer von Ein-/Zweifamilienhäusern, sofern diese ganz oder teilweise vermietet werden Eigentümer von unbebauten Grundstücken Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbraucher (z. B. Bewohner mit lebenslangem Wohnrecht) Ich habe eine private Haftpflichtversicherung, reicht die nicht aus? Nein, nicht in jedem Fall. In unserer Privathaftpflichtversicherung besteht nur Versicherungsschutz als Inhaber von selbstbewohnten Ein- bzw. Zweifamilienhäusern. Sofern Sie mehr als eine Einheit im selbstbewohnten Haus vermieten oder es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, ist unsere Haus- und Grundbesitzer­haftpflichtversicherung­ nötig und empfehlenswert. Wann schützt mich meine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung? Hier ein paar Beispiele:  Bei Glatteis oder Schnee rutscht ein Fußgänger auf dem Gehweg vor Ihrer vermieteten Immobilie oder Ihrem Grundstück aus.  Ein Gast stürzt in Ihrem vermieteten Haus die Treppe hinunter, weil eine Stufe beschädigt war und verletzt sich schwer.  Der Hausmeister hat im Winter einmal nicht Schnee geräumt und gestreut. Ein Passant stürzt und zieht sich einen Oberschenkelhalsbruch zu.  Auf einem unbebauten Grundstück spielen Kinder und verletzen sich.  Hafte ich auch, wenn laut Mietvertrag die Mieter die Pflicht zum Schneeräumen haben? Ja. Mit der Übertragung der Räum- und Streupflicht sind Sie nicht vollkommen aus der Verantwortung entlassen. Es bleibt Ihnen noch eine Überwachungspflicht. Versäumen Sie es, Ihrer Pflicht nachzukommen, haften Sie weiterhin – neben Ihrem Mieter.  Schützt die Versicherung auch vor Schäden durch Photovoltaikanlagen? Ja, unsere Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schließt auch Schäden durch Photovoltaikanlagen mit ein. Sind Allmählichkeitsschäden in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgedeckt? Ja, Allmählichkeitsschäden – beispielsweise durch lange unbemerkte undichte Rohre – sind in unserer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgedeckt. Solange die Schäden nicht grob fahrlässig verursacht wurden.

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