Das Porträt
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, häufig in der Form eines eingetragenen Vereins. Sie wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen. Bei diesem Durchführungsweg sagen Sie Ihrem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen über die Unterstützungskasse zu, die als Kapital oder Rente erbracht werden können. Die Einzahlung der Beiträge erfolgt über Sie als Arbeitgeber.
Die Unterstützungskasse der öffentlichen Versicherer ist die ÖBAV Unterstützungskasse e.V.. Sie schließt bei der Provinzial eine Rückdeckungsversicherung in Form einer Rentenversicherung ab.
Die Provinzial bietet sichere und renditestarke Lösungen an.
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen
Die Entgeltumwandlung Ihres Arbeitnehmers zugunsten einer Unterstützungskasse ist während der Ansparzeit für ihn steuerfrei. Es gibt grundsätzlich keine Obergrenze für die Höhe der Beiträge. Beachtet werden muss lediglich eine Beschränkung in der Leistungshöhe, die sich aufgrund der Körperschaftssteuerbefreiung der Unterstützungskasse ergibt. Die Versorgungsleistungen werden nachgelagert – wie Arbeitslohn – besteuert.
Die Beiträge – gleichbleibend oder steigend – fließen über die Unterstützungskasse in eine Rückdeckungsversicherung und sind für Sie als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.
Zusätzlich entfallen bei Entgeltumwandlung die Sozialabgaben bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung; bei arbeitgeberfinanzierten Beiträgen auch darüber hinaus.
Detailinformationen
Der Arbeitgeber wird Mitglied bei der ÖBAV Unterstützungskasse e.V. (eigenständige Versorgungseinrichtung) und sagt seinem Arbeitnehmer über die Unterstützungskasse Versorgungsleistungen zu. Die Unterstützungskasse schließt als Versicherungsnehmer eine entsprechende Rückdeckungsversicherung bei der Provinzial ab. Versicherte Person ist hierbei der Arbeitnehmer. Im Versorgungsfall leistet die Provinzial an die Unterstützungskasse, welche wiederum die Versorgungsleistung aus der Versorgungszusage erfüllt.
Vorteile für Ihre Mitarbeiter
Steuerfreiheit der Beiträge unter Beachtung der Leistungsobergrenzen Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge*
Wahlweise Rentenleistungen oder einmalige Kapitalzahlung
Zusätzliche Absicherung der Hinterbliebenen und der Berufsunfähigkeit möglich
Günstige Firmenkonditionen
Besteuerung der Leistungen erst bei der Auszahlung im Versorgungsfall
* bei Entgeltumwandlung in der Höhe begrenzt
Vorteile für Sie als Arbeitgeber
Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig
Bilanzneutralität
Geringer Verwaltungsaufwand
Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge *
Hohe Sicherheit durch Finanzierung über Rückdeckungsversicherung
* bei Entgeltumwandlung in der Höhe begrenzt
Wo finden Sie die nachhaltigkeitsbezogenen Angaben?
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung zur KarrierePlus Garant und KarrierePlus FlexGarant
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Unternehmensbezogene Angaben zur Nachhaltigkeit
> Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung der Provinzial
Nachhaltigkeit - Wie wir unsere Verantwortung leben
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