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Ein junges Paar sitzt im hohen Gras, er hält ihre Hand, beide lachen.

Firmen FörderRente mit neuem Förderbetrag für Arbeitgeber!

Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung für gering verdienende Beschäftigte

Jetzt beraten lassen

Die Vorteile für Arbeitgeber im Überblick

Zuschuss-Förderung in Höhe von 30 % der im Jahr gezahlten Arbeitgeberbeiträge nach § 100 EStG  Einfache Umsetzung der Zuschuss-Förderung über das Lohnsteuerabzugsverfahren  Steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge als Betriebsausgaben*  Keine zusätzlichen Kosten für Insolvenzschutz  * für den Teil, der nicht bereits durch das Lohnsteuerabzugsverfahren gefördert wurde

Firmen FörderRente - die wichtigsten Informationen

Was ist die Firmen FörderRente?
Die Firmen FörderRente ist eine klassische Rentenversicherung mit alternativem Garantiekonzept als Direktversicherung mit Fördermöglichkeit nach § 100 EStG und / oder im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG. Sie kann ausschließlich als arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung abgeschlossen werden.  Dem Arbeitgeber werden im Rahmen der Förderung nach § 100 EStG 30 % der im Jahr gezahlten Arbeitgeberbeiträge, sofern diese mindestens 240 Euro und maximal 960 Euro bei Arbeitnehmern betragen, im Lohnsteuerabzugsverfahren erstattet.   Die Firmen FörderRente ist ein Produkt der Provinzial Lebensversicherung AG. 
Welche Rahmenbedingungen für die Arbeitgeberförderung gibt es?
Ein wichtiges Ziel des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Niedriglohnsegment stärker als bisher zu fördern. Deshalb wurden vom Gesetzgeber neue Anreize für den Auf- und Ausbau einer betrieblichen Altersversorgung gesetzt.  So erhalten Arbeitgeber seit Anfang 2018 einen Zuschuss, wenn sie geringverdienenden Mitarbeitern (max. 2.575 Euro brutto / Monat) mit einem Arbeitgeberbeitrag eine betriebliche Altersversorgung finanzieren.  Daneben steht sowohl  Arbeitgebern als auch Mitarbeitern für die Entgeltumwandlung die Förderung im Rahmen von § 3 Nr. 63 EStG zur Verfügung. D.h. es können zusätzlich 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuerfrei in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden. 
Wie hoch ist die Arbeitgeberförderung?
Zahlt der Arbeitgeber einen Beitrag zwischen 240,00 Euro und 960,00 Euro jährlich, erhält er 30 % des Beitrags über eine Lohnsteuerverrechnung erstattet.  Darüber hinaus kann der Arbeitgeber die Beiträge als Betriebsausgaben geltend machen.
Welchen Nutzen hat der Arbeitnehmer?
Mit der Firmen FörderRente können Arbeitnehmer  durch die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung eine zusätzliche Vergütung erhalten,  Bügergeld-sicher für das Alter vorsorgen, denn der Staat kann nicht auf das Vertragsguthaben bei Arbeitslosigkeit zugreifen,  zwischen einer lebenslang garantierten Rente, einer einmaligen Kapitalzahlung oder einer Kombination aus beidem wählen,  bei ausreichender Wertentwicklung von einem Garantiezuwachs aus laufenden Erträgen profitieren,  eine erhöhte Altersrente bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 3 zum Renteneintritt erhalten – kostenlos,  zum Rentenbeginn eine Partnerrente einschließen. 

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